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Arbeit
Die finnische arbeitskultur
http://www.mol.fi/migration/inf/tietoaeng.html
Das Arbeitsleben in Finnland
Finnen sind typischerweise fleißig und pünktlich, und sie erwarten Pünktlichkeit auch von Anderen – Meetings fangen beispielsweise genau zum verabredeten Zeitpunkt an, und die Beteiligten kommen schnell zur Sache. In Finnland gelten auch mündliche Abmachungen als bindend, Verträge werden jedoch stets schriftlich abgeschlossen.
Die Kleidung ist an den meisten Arbeitsplätzen eher konservativ, was jedoch nicht für alle Branchen und Tätigkeiten gilt.
Mehr als 80 % der finnischen ArbeitnehmerInnen sind Mitglieder einer Gewerkschaft. Auch die Arbeitgeberseite ist gut organisiert. Die wichtigste Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände liegt in der Aushandlung von Tarifverträgen, in denen u.a. Löhne und Gehälter, Urlaub und Arbeitszeiten geregelt werden. Der Staat arbeitet eng mit den Arbeitsmarktorganisationen zusammen. Gemeinsam entschieden werden u.a. Fragen der Sozialversicherung, darunter Arbeitslosengeld, Renten, Erziehungsurlaub und Unfallversicherung.
Die Fundamente des finnischen Wohlfahrtsstaates sind ein flächendeckendes Sozialversicherungssystem, öffentliche Dienste und verhältnismäßig geringe, durch progressive Besteuerung und Beihilfen für Geringverdienende ausgeglichene Einkommensunterschiede.
Arbeitsvertrag
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. In diesem verpflichtet sich der oder die Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber zur Erfüllung der festgelegten Aufgaben gegen den vereinbarten Lohn und eventuelle Sachbezüge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten die Arbeitsbedingungen in schriftlicher Form mitzuteilen.
Im Regelfall werden Arbeitsverträge unbefristet abgeschlossen. Es gibt auch zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse, wobei für die Befristung eine begründete Ursache vorliegen muss.
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden, die jedoch nicht länger als 4 Monate andauern darf. Während der Probezeit kann jede der beiden Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist
beenden.
Arbeitsverhältnis
Löhne und Gehälter
In Finnland werden Löhne und Gehälter einschließlich der Mindestlöhne in branchenspezifischen Tarifverträgen festgelegt. Einen generellen Mindestlohn gibt es nicht. Die vertraglich festgesetzten Lohnniveaus gelten für finnische und ausländische Arbeitskräfte in gleicher Weise. Zusätzlich zum Grundgehalt gibt es Sonderzuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit sowie im Arbeitsvertrag festgelegte Bonuszulagen.
Arbeitszeit
Die Regelarbeitszeit darf laut Gesetz 8 h am Tag und 40 h in der Woche nicht überschreiten. In den meisten Erwerbszweigen sehen die Tarifverträge kürzere Arbeitszeiten vor, z.B. 37,5 Wochenstunden. Überstunden sind nur in beschränktem Maße zulässig und werden höher entlohnt. Erlaubt sind normalerweise nicht mehr als 250 Überstunden im Jahr. Je nach Branche und Tätigkeit beginnt der Arbeitstag üblicherweise zwischen 7 und 9 Uhr und endet zwischen 15 und 17 Uhr.
Jahresurlaub
Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresurlaub umfasst bei Arbeitsverhältnissen von weniger als einem Jahr zwei Tage für jeden Monat der Beschäftigung und nach mehr als einjähriger Beschäftigung 2,5 Tage pro Monat. Während des Jahresurlaubs wird das normale Gehalt weitergezahlt. Viele Arbeitsverträge sehen außerdem ein zusätzliches Urlaubsgeld vor, meist 50 % eines Monatsgehalts.
Erziehungsurlaub
Eltern- und Erziehungsurlaub sind in Finnland flexibel gestaltet. Eltern im Erziehungsurlaub sind gesetzlich vor Kündigung geschützt, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihnen bei der Rückkehr den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz bereit zu halten. Vom insgesamt 263 Werktage dauernden Elternurlaub sind die ersten 105 Tage speziell für die Mutter reserviert, die verbleibende Zeit können beide Eltern nach Gutdünken untereinander aufteilen. Außerdem steht dem Vater ein 18-tägiger bezahlter Vaterschaftsurlaub zu, dessen Zeitpunkt gleichzeitig mit dem Mutterschaftsurlaub gewählt werden kann.
Der beurlaubte Elternteil erhält aus der Sozialversicherungskasse Erziehungsgeld, dessen Höhe von seinem regulären Verdienst abhängig ist. Voraussetzung hierfür ist ein fester Wohnsitz in Finnland. Zum Bezug von Erziehungsgeld berechtigt sind Eltern, die zum berechneten Geburtszeitpunkt seit mindestens 180 Tagen in Finnland wohnen.
Kündigung
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis kündigen, falls ein angemessener und schwerwiegender Grund dafür vorliegt. Ein solcher Grund kann in der Person des oder der Beschäftigten liegen (z.B. schwerwiegende Verletzung oder Vernachlässigung seiner/ihrer Pflichten), aber auch in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses liegt die Frist für Kündigungen von Arbeitgeberseite aus zwischen 14 Tagen und einem halben Jahr. Erfolgt die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, so beträgt die Frist 14 Tage bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als fünf Jahren und einen Monat nach mehr als fünf Jahren.
Arbeitslosenversicherung
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, muss sich der/die Arbeitslose beim Arbeitsamt melden und in die Kartei der Arbeitssuchenden eintragen lassen. Wer mindestens 10 Monate lang in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält von dieser ein monatliches Arbeitslosengeld von 60 – 70 % seines bisherigen Verdienstes. Arbeitslose, die weniger als 10 Monate lang beschäftigt waren, erhalten aus der Sozialversicherungskasse (KELA) Arbeitslosenhilfe. Auch hierfür gilt die Voraussetzung eines festen Wohnsitzes in Finnland. Die Arbeitslosenunterstützung kann gekürzt oder gestrichen werden, falls ein ausreichendes Haushaltseinkommen durch die Einkünfte des Partners/der Partnerin oder durch sonstiges Vermögen gesichert sind.
Mitglieder einer Arbeitslosenversicherung erhalten von dieser 500 Tage lang das lohnabhängige Arbeitslosengeld. Danach beziehen auch sie von der KELA Arbeitslosenhilfe.
Die Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenversicherung empfiehlt sich. Die meisten Arbeitslosenversicherungen arbeiten mit Gewerkschaften zusammen.
Bei Verlust des Arbeitsplatzes ist es angeraten, sich unverzüglich über die geltenden Bestimmungen bezüglich der eigenen Rechte und Pflichen zu informieren.
Arbeitssuche
Arbeitsamt Pori (Työvoimatoimisto)
Teljänkatu 5, 28130 Pori
Tel. (02) 622 9800
Geöffnet Mo – Fr 9–15:45 Uhr
http://www.mol.fi/english/index.html
Die Arbeitsämter sind staatliche Behörden. Sie beraten und helfen in Fragen von Arbeitssuche und -vermittlung, Arbeitslosenversicherung, Berufswahl und Fortbildung. Auch über Arbeitserlaubnisse erteilt das Arbeitsamt Auskunft. Alle Dienste sind kostenlos.
Die meisten freien Stellen werden von den Arbeitgebern an das Arbeitsamt gemeldet. Wichtige Kanäle für die Arbeitssuche sind außerdem Stellenanzeigen, die direkte Kontaktaufnahme mit Unternehmen (auch über das Internet), private Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen sowie natürlich das Umhören im Bekanntenkreis. Eigeninitiative, Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit sind bei der Arbeitssuche
Trumpf.
Genehmigungen und behördegängen
Aufenthaltserlaubnis
Bezirkspolizei Pori (Poliisi)
Satakunnankatu 5, 28130 Pori
Tel. (02) 623 7500
Geöffnet Mo – Fr 8:00-16:15 Uhr
http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/pages/index_eng
Wer für länger als 3 Monate nach Finnland zieht, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis (finn. oleskelulupa), ausgenommen skandinavische StaatsbürgerInnen. Wer in Finnland arbeiten möchte, benötigt die Erlaubnis auch für kürzere Zeiträume. Beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. EU/EWR-BürgerInnen erhalten ihre Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Polizei, Angehörige anderer Nationalitäten beim finnischen Konsulat in ihrem Heimatland oder durch die Ausländerbehörde.
Das Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung (auf dem Polizeirevier erhältlich) muss im Voraus ausgefüllt werden. Bei der Antragstellung benötigen Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Reisepass und 2 Passbilder sowie Dokumente bezüglich Ihrer wirtschaftlichen Lage und ggf. Ihres Familienstandes (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Ihrer Kinder). Die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis beträgt 134 €.
Anmeldung
Einwohnermeldeamt Pori (Maistraatti)
Isolinnankatu 28, 28100 Pori
Tel. (02) 622 7310
Geöffnet Mo – Fr 8:00-16:15 Uhr
http://www.maistraatti.fi/en/index.html
Nach dem Erhalt Ihrer mindestens einjährigen Aufenthaltserlaubnis müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt von Pori anmelden. Die generelle Meldefrist bei Adressenänderungen ist eine Woche nach dem Umzug.
Bei der Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche Identifikations- und Sozialversicherungskennziffer. Diese besteht aus Ihrem Geburtsdatum, einer dreistelligen Zahl und einem Kennbuchstaben (gelegentlich wird statt des Buchstabens auch eine vierte Ziffer verwendet). Die Nummer dient in Banken, Krankenhäusern, Behörden usw. zu Ihrer Identifikation.
Die wichtigsten persönlichen Daten aller in Finnland wohnhaften Personen werden im zentralen Einwohnerregister gespeichert, darunter Name, Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand und Adresse. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nach Finnland ziehen und eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis besitzen, wird Ihr finnischer Wohnort als Heimatort in das Register eingetragen. Falls Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen skandinavischen Landes besitzen, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. AusländerInnen, die für mindestens ein Jahr in Finnland wohnen, müssen dieselben Daten registrieren lassen wie finnische StaatsbürgerInnen. Benötigt werden die gespeicherten Informationen u.a. für die Organisation von Wahlen, die Besteuerung, das Gesundheitswesen sowie für Justizverwaltung und Statistik.
Zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt (maistraatti) benötigen Sie Ihren Reisepass/Personalausweis und Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis. Falls Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben, sind außerdem Heirats- bzw. Geburtsurkunde(n) vorzulegen. Den beglaubigten Originaldokumenten sind offizielle, d.h. von einer/einem vereidigten Übersetzer(in) angefertigte Übersetzungen beizulegen. Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie das Anmeldeformular für Ausländer, welches Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Denken Sie bitte auch bei jedem Umzug an die Ummeldung. Falls Sie aus einem anderen skandinavischen Land nach Finnland ziehen, genügt es, wenn Sie das einheitliche nordische Umzugsformular ausfüllen. Eine gesonderte Anmeldung ist in diesem Fall nicht nötig. Wenn Sie aus Finnland fortziehen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt abmelden.
Arbeitserlaubnis
Bezirkspolizei Pori
Satakunnankatu 5, 28130 Pori
Tel. (02) 623 7500
Geöffnet Mo – Fr 8:00-16:15 Uhr
http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/pages/index_eng
Ausländer benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und deren Familienmitglieder sowie Personen, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Im Ausland wird die Arbeitsgenehmigung beim finnischen Konsulat beantragt, in Finnland bei der örtlichen Polizei. Über die Erlaubnis entscheidet die Polizei oder die Ausländerbehörde.
Zur Beantragung der Arbeitserlaubnis benötigen Sie je ein ausgefülltes Antragsformular für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (beim örtlichen Polizeirevier erhältlich) sowie einen gültigen Pass oder Personalausweis und eine Arbeitsbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber (Formular beim Arbeitsamt erhältlich). Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung der Arbeitserlaubnis beträgt 134 €, für ihre Erneuerung 40 €.
Steuern
Finanzamt Pori (Verotoimisto)
Itäpuisto 7, 28100 Pori
Tel. (02) 521 3500
Geöffnet Mo – Fr 8:00-16:00 Uhr
http://www.vero.fi/
default.asp?language=ENG&domain=VERO_ENGLISH
Die Steuern sind in Finnland generell recht hoch. Jede(r) Erwerbstätige zahlt für alle Einkünfte Steuern, und zwar sowohl an den Staat als auch an die Gemeinde. Der kommunale Steuersatz ist ein fester Prozentsatz vom Einkommen und je nach Gemeinde unterschiedlich. Die staatliche Besteuerung ist einkommensabhängig gestaffelt. Hinzu kommen die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, welche automatisch von Löhnen und Gehältern abgezogen. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ist lohnabhängig.
Vom durchschnittlichen Bruttolohn (2100 €/Monat) entfallen normalerweise etwa 33,5% auf Steuern und Nebenkosten. Die Hälfte der Steuern geht an die Gemeinde, die andere Hälfte an den Staat und die Sozialversicherungskasse. Aus den Steuergeldern werden u.a. Schulen, Kindergärten und Gesundheitswesen bezahlt. Das finnische Sozialsystem ist davon abhängig, dass jeder seinen steuerlichen Beitrag leistet. Diese Tatsache ist tief im finnischen Bewusstsein verankert, und Schwarzarbeit ist verpönt. Allerdings gedeihen auch in Finnland diverse Formen der Schattenwirtschaft.
Wer nicht länger als sechs Monate in Finnland lebt, ist nur begrenzt steuerpflichtig, und von seinen Einkünften wird lediglich eine Quellensteuer abgeführt. Über quellensteuerpflichtige Einkünfte muss in Finnland keine Steuererklärung abgegeben werden.
Wer länger als sechs Monate in Finnland wohnt, zahlt die normale progressive Einkommensteuer. Falls Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts noch nicht genau wissen, ob Sie länger als sechs Monate bleiben werden, wird zunächst nur die Quellensteuer einbehalten. Der Sechsmonatszeitraum ist nicht an das Kalenderjahr gebunden, und zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte werden nicht berücksichtigt.
Bei Antritt Ihrer finnischen Arbeitsstelle müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Steuerkarte aushändigen, welche Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt (finn. verotoimisto) erhalten oder telefonisch von dort anfordern können. Falls Sie dies versäumen, wird auf Ihr Gehalt eine pauschale Steuer von 60 % erhoben. Für die Beantragung der Steuerkarte (verokortti) benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, aus dem die Höhe Ihres Gehalts hervorgeht. Ihr Steuersatz ist auf der Karte vermerkt. Falls Sie einer Nebentätigkeit nachgehen, benötigen Sie zusätzlich eine zusätzliche Steuerkarte für Nebenverdienste (sivutuloverokortti), die ebenfalls an den entsprechenden Arbeitgeber auszuhändigen ist. Der Steuersatz ist einkommensabhängig und kann mitten im Jahr geändert werden, falls sich Ihre Einkünfte ändern sollten. Bestimmte Ausgaben sind abzugsfähig, z.B. Zinsen für Wohnungsdarlehen und Fahrtkosten zum Arbeitsplatz. Achten Sie darauf, dass Ihre Einkünfte die Angaben auf Ihrer Steuerkarte nicht überschreiten, da Sie sonst im folgenden Jahr Steuern nachzahlen müssen.
Denken Sie daran, ihre jährliche Steuererklärung pünktlich und gewissenhaft auszufüllen. Das Steuererklärungsformular wird Ihnen per Post an Ihre Privatadresse zugestellt. Das Rückgabedatum ist auf dem Formular vermerkt. Die meisten finnischen Gehaltsempfänger brauchen ihre Steuererklärung heutzutage nicht mehr selbst auszufüllen, sondern erhalten per Post einen Steuerbescheid, den sie nur noch zu überprüfen und ggf. zu ergänzen oder korrigieren brauchen.
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